Get Brexit Done

„Get Brexit Done“ lautete der Wahlkampfslogan, mit dem Boris Johnson 2019 die Parlamentswahl gewonnen hat. Nach einem Jahr Übergangszeit ist Großbritannien inzwischen nicht mehr im Binnenmarkt der Europäischen Union.

Welche Herausforderungen entstehen dadurch für die Logistik?

Brexit-Abkommen

Gemäß Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich soll der Güterverkehr weiterhin ohne Zahlung von Zöllen möglich sein:

Artikel GOODS.4A:

Freie Durchfuhr

Jede Vertragspartei gewährt die freie Durchfuhr durch ihr Gebiet auf den für die internationale Durchfuhr am besten geeigneten Routen für den Durchfuhrverkehr in das oder aus dem Gebiet der anderen Vertragspartei oder eines anderen Drittlands. […]

Artikel GOODS.5:

Verbot von Zöllen

Sofern in diesem Abkommen nichts anderes bestimmt ist, sind Zölle auf Waren mit Ursprung in der anderen Vertragspartei verboten.

Artikel GOODS.6:

Ausfuhrzölle, Ausfuhrsteuern und sonstige Ausfuhrabgaben

Eine Vertragspartei darf keine Zölle, Steuern oder sonstigen Abgaben gleich welcher Art bei oder im Zusammenhang mit der Ausfuhr einer Warein die andere Vertragspartei einführen oder aufrechterhalten oder inländische Steuern oder sonstige Abgaben auf in das Gebiet der anderen Vertragspartei ausgeführte Waren einführen oder aufrechterhalten, die über diejenigen Steuern oder sonstigen Abgaben hinausgehen, die auf die gleichartige Waren erhoben würden, wenn sie für den internen Verbrauch bestimmt wären.

Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich

Der Importeur muss jedoch belegen, welche Produkte eingeführt werden und woher diese Produkte stammen. Aus Kulanzgründen dürfen Zollerklärungen jedoch bis zum 1. Juli 2021 nachträglich eingereicht werden.

Brexit in der Praxis

Sixfold bietet eine Live-Karte zu den Wartezeiten an Europas Grenzen. Gerade zwischen Großbritannien und Irland sind die Wartezeiten inzwischen deutlich geringer geworden, obwohl oder gerade weil aufgrund des Brexit weniger Güter transportiert werden. Darüber hat die Neue Zürcher Zeitung bereits berichtet:

https://www.nzz.ch/wirtschaft/brexit-logistik-chaos-ohne-stau-in-irland-statt-grossbritannien-ld.1595450

Güter werden heutzutage nicht mehr direkt am Grenzübergang verzollt, sondern im Buchhaltungssystem. Deshalb kann der Zoll auch noch drei Jahre nach dem Import kontrollieren, ob die Importware mit dem jeweils korrekten Betrag im System verbucht wurde.

In der Theorie sind Transporte zwischen der EU und Irland weiterhin unproblematisch. In der Praxis wird die Ware allerdings in britischen Logistikstandorten kommissioniert, so dass dafür zwei Zollanmeldungen erforderlich sind:

  • eine Ausfuhranmeldung für den LKW, der vom deutschen Logistikstandort (beispielsweise in Düsseldorf) mit einer Mischpalette zum britischen Zentrallager (beispielsweise in Birmingham) fährt
  • eine Einfuhranmeldung für den LKW, der vom britischen Zentrallager (beispielsweise in Birmingham) mit einer Mischpalette nach Irland (beispielsweise nach Dublin) fährt und dort die irischen Filialen beliefert

Eine Zoll- und Einfuhranmeldung für die EU erfordert, dass alle Arten von Waren in einer Ladung einzeln aufgeführt werden müssen.

10 Tipps für eine problemlose Zollabwicklung nach dem Brexit

Die Spedition DB Schenker hat eine Liste mit 10 Punkten erstellt, die beim Brexit beachtet werden müssen:

1. Zoll-Experten einstellen

Zollrecht ist kompliziert. BVL Seminare, die Tochtergesellschaft der Bundesvereinigung Logistik, ermöglicht deshalb eine Weiterbildung zur Fachkraft für Zoll und Außenwirtschaft, damit die ausgebildete Person zukünftig korrekte Zoll- , Einfuhr- und Ausfuhranmeldungen erstellen kann.

https://www.bvl-seminare.de/gepruefter-zoll-experte/

2. Vollständige Handelsrechnung

Jede Sendung nach Großbritannien muss eine vollständige Handelsrechnung mit folgenden Angaben enthalten:

1. Name/Anschrift des Absenders

2. Name/Anschrift des Empfängers

3. Versanddatum

4. HS-Warentarifnummern

5. Genaue deutsche Warenbeschreibung

6. Brutto-und Nettogewichte

7. Wert & Währung

8. Herkunftsland

9. Anzahl & Art der Verpackung

10. Incoterms

11. EORI-Nummer

12. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Brexit-Checkliste von DB Schenker

Unvollständige Angaben führen zu Rückfragen und Verzögerungen, deren Kosten der Versender tragen muss.

3. Incoterms anpassen

Die Incoterms sind Bestandteil eines Kaufvertrages und regeln, wer die Kosten für Transport, Versicherung und Verzollung tragen muss. Wer seine Produkte „ab Fabriktor“ (EXW „Ex Works“) liefert, überlässt sämtliche mit dem Brexit verbundene Formalitäten dem Käufer und dem Spediteur.

Nicht jeder Produzent besitzt jedoch die Marktmacht, um solche risikovermeidenden Vertragsbedingungen durchzusetzen.

4. EORI-Nummer beantragen

Jedes Unternehmen, das mehr als 10 Importe oder Exporte pro Jahr abwickelt, benötigt eine EORI-Nummer (Economic Operators’ Registration and Identification). Die deutsche EORI-Nummer muss beim deutschen Zoll beantragt werden, das ELSTER-Zertifikat gilt dabei als Unterschrift. Für Großbritannien muss außerdem eine zweite EORI-Nummer beim britischen Zoll beantragt werden.

5. Umsatzsteuer abführen

Onlinehändler, die Pakete aus unterschiedlichen EU-Staaten versenden, müssen nach Überschreitung eines Untergrenze für jeden Logistikstandort eine eigene Umsatzsteuererklärung erstellen. Taxdoo ermöglicht seinen Kunden, mehrere Umsatzsteuererklärungen in unterschiedlichen EU-Staaten sowie in Großbritannien gleichzeitig abzugeben.

6. HS-Warentarifnummer eintragen

Obwohl der Zolltarif zwischen Großbritannien und der EU 0% beträgt, müssen dennoch alle gelieferten Waren nichtsdestoweniger korrekt klassifiziert werden.

6401Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, bei denen weder das Oberteil mit der Laufsohle noch das Oberteil selbst durch Nähen, Nieten, Nageln, Schrauben, Stecken oder ähnliche Verfahren zusammengefügt ist
6402Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff
6403Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder
6404Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen
6405Andere Schuhe
Warennummern der Kombinierten Nomenklatur (CN) der Europäischen Union

7. Holzverpackungen erhitzen

Europaletten müssen vor dem Export mindestens 30 Minuten lang auf 56° C erhitzt werden, um Würmer und andere Insekten zu töten. Diese Vorschrift gilt seit dem 1. Januar 2021 auch für Großbritannien. Hersteller von Europaletten benötigen dafür ein Zertifikat.

8. Genehmigungen beantragen

Betäubungsmittel, Düngemittel, Fischereierzeugnisse, Sprengstoffe, Waffen, Feuerwerkskörper sowie verbrauchssteuerpflichtige Waren müssen spätestens 24 Stunden vor der Einfuhr angemeldet werden.

9. Verzollungsvollmacht ausfüllen

Wer die Verzollung dem Spediteur überlassen möchte, muss dafür eine Vollmacht ausfüllen.

10 .Zahlungsaufschubkonto beantragen

Mit einem Zahlungsaufschubkonto kann ein Unternehmen Zoll- und Steuerzahlungen später und in einer Summe bezahlen. Das hat zwei Vorteile: einerseits schont es die Liquidität, andererseits erspart es Verwaltungsarbeit.

Brexit und digitale Logistik

Am 25. März 2021, dem dritten Tag der Digital Logistic Days von BVL.digital, wird auch der Brexit zum Bestandteil der Diskussion.

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